Allgemeine Geschäftsbedingungen der Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. für den Betrieb des Sonderreiseverkehrs

 

1. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen Verwender und Fahrtteilnehmer.

 

2. Vertragsgegenstand

Der Verein "Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V." veranstaltet Fahrten zur Vorführung historischer Fahrzeuge im musealen Betriebseinsatz.

Mit dem Anfordern einer Fahrkarte auf der Internetseite www.lokschuppen4.de oder auf telefonischem Weg gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die gewünschte Anzahl von Fahrkarten für die in Rede stehende Veranstaltungsfahrt ab.

Die Annahme der Bestellung erfolgt durch den Versand einer Bestellbestätigung (per email oder auch dem Postweg), die auch eine Zahlungsaufforderung und die AGB des Verwenders enthält.

Mit der Bestellung der Fahrkarten erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders an.

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher ist gemäß § 312 Abs. 2 BGB ausgeschlossen.

 

3. Zusatzleistungen

Bietet der Verein neben seinen Fahrten auch Zusatzleistungen an, so hat der Fahrtteilnehmer hierauf keinen Rechtsanspruch. Der Verein ist jedoch berechtigt, dem Kunden bei Ausfall einer Zusatzleistung eine andere, gleichwertige Zusatzleistung anzubieten.

Der ersatzlose Ausfall einer oder mehrerer Zusatzleistungen berechtigt den Kunden nicht, die Erstattung des Gesamtfahrpreises zu verlangen. Fallen die gebuchten Zusatzleistungen ersatzlos weg, so hat der Fahrtteilnehmer nur Anspruch auf Erstattung der Kosten für die gebuchte Zusatzleistung.

 

4. Rechnungslegung und Fälligkeit

Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig, spätestens jedoch bei Antritt der Fahrt. Der Verwender behält sich vor, den Vertrag zu stornieren, wenn der Kunde trotz Mahnung keine Zahlung leistet.

 

5. Fahrpläne

Die Fahrtausschreibungen auf der Homepage der Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. beinhalten i.d.R. vorläufige Fahrtzeiten, die auf Schätzungen beruhen. Der Verein übernimmt daher keine Gewähr für diese Fahrtausschreibungen.

Verbindlich ist der Fahrplan, der dem Fahrtteilnehmer ca. 1 - 2 Wochen vor dem Fahrttermin zugestellt wird. Der Verein weist in den Bestellbestätigungen nochmals auf diese Vorgehensweise hin. Sollte der Fahrtteilnehmer eine Woche vor Fahrtantritt noch keinen verbindlichen Fahrplan erhalten haben, so bittet der Verein um entsprechende Mitteilung.

Die Abweichungen des verbindlichen Fahrplans vom vorläufigen Fahrplan berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, solange die Abweichung weniger als zwei Stunden beträgt. Die Internetseite der Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. enthält bei den Fahrplänen einen deutlichen Hinweis darauf, ob der ersichtliche Fahrplan bereits verbindlich ist.

 

6. Entgelt

Es gelten die auf der Internetseite (oder bei der Fahrtausschreibung) bekannt gegebenen Preise.

Kinder nehmen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr kostenlos an der Fahrt teil und haben kein Anrecht auf einen Sitzplatz. Für Kinder im Alter von 6 bis zum vollendeten 17. Lebensjahr wird eine Ermäßigung zum regulären Entgelt entsprechend der Fahrtausschreibung gewährt.

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.

Für Hunde mit einer Rückenhöhe über 20 cm ist der halbe Fahrpreis zu entrichten.

Fahrräder werden im Zug kostenlos befördert, wenn es die Auslastung des Zuges zulässt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beförderung des Rades.

Kinderwagen können in den historischen Fahrzeugen nur in begrenzter Anzahl befördert werden.

 

7. Leistungsänderungen; Mindestteilnehmerzahl

Fahrten werden nur durchgeführt, wenn eine ausreichende Teilnehmerzahl zur Kostendeckung erreicht ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. den Fahrtteilnehmer vor Fahrtantritt hierüber rechtzeitig informieren.

Wegen der Einmaligkeit der historischen Fahrzeuge und wegen anderer, durch die Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. nicht zu vertretender Ereignisse, können sich auch nach Vertragsabschluss Abweichungen vom geplanten Fahrtverlauf in Bezug auf Fahrzeuge, Fahrtstrecken, Haltebahnhöfe und Fahrzeiten ergeben. Die Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. wird die sich hieraus evtl. ergebenden Beeinträchtigungen so gering wie möglich halten.

Soweit die Beeinträchtigungen nicht erheblich und dem Kunden zumutbar sind, berechtigen diese nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgeltes.

Die Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. behält sich vor, Fahrten kurzfristig abzusagen, falls dies aus Gründen erforderlich ist, die die Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. nicht beeinflussen kann. In diesem Fall wird das bereits entrichtete Entgelt des Fahrtteilnehmers auf ein ihm zu benennendes Bankkonto zurückerstattet.

 

8. Rücktritt durch den Fahrtteilnehmer

Tritt der Kunde erst kurz vor Fahrtantritt vom abgeschlossenen Vertrag zurück, so hat die Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Diese beträgt je Person:

  • ab 14. Tag bis 1. Tag vor Fahrtantritt 50% des Entgeltes
  • am Fahrtag 100% des Entgeltes.

 

9. Fahrgastrechte, Verspätungen, Gewährleistung und Haftung

Die Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. haftet im Rahmen der gesetzlich geltenden Bestimmungen dafür, dass ihre Leistung nicht mit Fehlern behaftet ist. Beanstandungen sind unverzüglich dem Fahrtleiter vor Ort vorzutragen.

Bei Ausfall einer Zugfahrt hat der Fahrgast Anrecht auf Erstattung des gezahlten Entgeltes. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Bei Verspätungen wird keine Haftung für evtl. entstehende Folgekosten übernommen. Kann aufgrund einer Verspätung nicht oder nur in verkürzter Form am Folgeprogramm (z.B. Dampferrundfahrt, Eisenbahnausstellung etc.) teilgenommen werden, wird hierfür ebenfalls keine Haftung übernommen. Es berechtigt den Fahrgast auch nicht zum Rücktritt von der Fahrt oder zur Minderung des Preises. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Wird der angekündigte Zielort mit dem Sonderzug erreicht und muss die Rückfahrt bei Ausfall des Sonderzuges aus gleich welchem Grund mit einem anderen Zug oder Verkehrsmittel angetreten werden, so entsteht dadurch kein Recht auf Erstattung des Fahrpreises. Nur bei Totalausfall des Zuges wird die Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. bereits bezahlte Fahrgelder zurückerstatten. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Historische Fahrzeuge können bauartbedingt schmutzbehaftet sein (z.B Öl, Fette, Ruß usw.), Dampflokomotiven beziehen ihre Kräfte aus Feuer, Wasser und Kohle. Es kann deshalb zu Verschmutzungen an Körper und Sachen von Fahrgästen sowie in der Nähe befindlichen Personen kommen. Für diese Verschmutzungen wird keine Haftung übernommen.

Die Teilnahme an Fotohalten auf der freien Strecke erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer hat hierbei die besonderen Gegebenheiten und die entsprechenden Hinweise des Zugpersonals zu beachten.

Der Fahrgast hat kein Anrecht auf Entschädigung bei Diebstahl persönlicher Sachen oder für Folgen aus Nichtbeachtung von Anweisungen des Personals. Schäden, die sich der Fahrtteilnehmer während der Teilnahme an Fotohalten auf freier Strecke zuzieht, sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

Die Haftung der Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des zweifachen Fahrtentgeltes beschränkt, soweit ein Schaden des Fahrtteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Zuständig zur Durchsetzung der Fahrgastrechte im Bereich Eisenbahnverkehr ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Bei Beschwerden, auf die die Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. nicht zufriedenstellend oder überhaupt nicht geantwortet hat, besteht das Recht, sich an das EBA zu wenden.

 

10. Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung oder für die Sicherheit der Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:

  • Personen, die unter erheblichen Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen
  • Personen, die Schusswaffen bei sich führen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind,
  • Personen mit ansteckenden Krankheiten, die die Gesundheit der Fahrtteilnehmer gefährden können

 

11. Verhaltenspflichten des Fahrtteilnehmers

Fahrtteilnehmer haben sich bei der Benutzung der Fahrzeuge und Betriebsanlagen so zu verhalten, wie es Ordnung und Sicherheit des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Den Anweisungen der Zugbegleiter ist Folge zu leisten.

Fahrtteilnehmern ist insbesondere untersagt:

  • Die Türen während der Fahrt und außerhalb von Bahnhöfen eigenmächtig zu öffnen,
  • Gegenstände aus dem Wagen zu werfen oder hinausragen zu lassen,
  • während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
  • Fahrzeuge vorsätzlich oder grob fahrlässig zu beschädigen oder über das normale Maß hinaus zu verschmutzen.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für außerplanmäßige Halte auf freier Strecke. Aussteigen während der Fahrt ist generell verboten.

Hunde haben einen Beißkorb zu tragen oder sind in einem geeigneten Behältnis zu transportieren und an der Leine zu führen.

In den Sonderzügen besteht Rauchverbot. Im Übrigen gelten die Nichtraucherschutzgesetze des Bundes und der Länder. Etwaige von dieser Regelung abweichende Beschriftungen an und in den Fahrzeugen haben ausschließlich historischen Wert und sind ohne rechtliche Bedeutung.

 

12. Sauberkeit im Zug

Die bereitgestellten Züge werden durch die Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. vor Fahrtbeginn auf Ihre Sauberkeit sorgfältig geprüft. Sollten Verunreinigungen durch Fahrgäste im Zug entstehen, die über das normale Maß einer Zugfahrt hinausgehen, ist die Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. berechtigt, ein pauschales Reinigungsentgelt in Höhe von 50,00 € zu erheben.

Bei Beschädigungen durch den Fahrtteilnehmer behält sich die Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

13. Ergänzende Regelungen

Die Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. kann für bestimmte Veranstaltungen ergänzende Bestimmungen ausgeben. Diese werden gesondert bekanntgemacht und dem Veranstaltungsteilnehmer bei Vertragsabschluss übermittelt.

 

Halle (Saale), 01. Februar 2016